Mit einer weiteren Schulmail, die uns vorhin erreichte, stellt das MSB nun klar, dass für Schüler*innen unter 16 Jahren KEINE Testbescheinigung mehr ausgestellt werden muss und auch nicht der
Schülerausweis als ein solcher vorgelegt werden muss. „Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler entfällt damit grundsätzlich (…) das berechtigte Interesse an der Ausstellung einer Schultestbescheinigung (…)“