Mitwirkungsgremien

Schülermitwirkung (SV)

SV ist die Abkürzung für Schülervertretung (Klassensprecher, Schülersprecher). Sie ist ein eigenes Mitwirkungsorgan unseres Schullebens seit Inkrafttreten des Schülermitwirkungsgesetzes im Jahre 1978. Die SV vertritt die Rechte der SchülerInnen, nimmt deren Interessen wahr und wirkt bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Ihre unmittelbaren Partner sind die SV-Lehrer, die Verbindungslehrer. Partizipation ist das Prinzip. In den jeweils ersten zwei Sitzungen eines Schuljahres werden der Schülersprecher / die Schülersprecherin und 3 Vertreter/innen, die dann das Schülersprecherteam bilden, ferner die Schülervertreter für die Schulkonferenz und den Dringlichkeitsausschuss und die Verbindungslehrer/innen gewählt. Ebenso werden die Vertreter/innen für die Fachkonferenzen aus einer Interessentenliste aus allen Klassen heraus gewählt.

Klassenpflegschaften

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten, der Schüler und der Lehrer wird in Klassenpflegschaften verwirklicht. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer und ab Klasse sieben der Klassensprecher und sein Stellvertreter. Die Pflegschaft ist im Rahmen der Lehrplanrichtlinien bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Dazu sollen ihr zu Beginn des Schulhalbjahres die nach den Lehrplanrichtlinien in Betracht kommenden Unterrichtsinhalte bekannt gegeben und begründet werden. Anregungen zur Auswahl der Unterrichtsinhalte werden in der Pflegschaft beraten. Hierbei sollen die von den Schülern gegebenen Anregungen mit in die Überlegungen einbezogen werden.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Schulkonferenz

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz hat an unserer Schule 18 Mitglieder. Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer (6), Eltern (6), Schülerinnen und Schüler (6) im Verhältnis 1:1:1. Beratend nehmen der stellvertretende Schulleiter und einer der gewählten Vertrauenslehrer an der Sitzung teil. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften u. a. in folgenden Angelegenheiten:

• Schulprogramm

• Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen

• Festlegung der beweglichen Ferientage

• Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.

• Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

• Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

• Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

• Wirtschaftliche Betätigung und Sponsoring

• Schulhaushalt

• Mitwirkung beim Schulträger

• Erlass einer Schulordnung

• Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot

Fachkonferenzen

Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Der Vorsitzende der Fachkonferenz und seine Stellvertreter werden für die Dauer des Schuljahres von den Mitgliedern aus deren Mitte gewählt. Je zwei Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schüler können mit beratender Stimme an Fachkonferenzen teilnehmen. Auch Teilnehmer, denen kein Stimmrecht zusteht, können eigene Anträge stellen. Die Fachkonferenzen entscheiden in ihrem Fach insbesondere über folgende Angelegenheiten:

• Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit sowie zur Leistungsbewertung,

• Anregung an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln und Anschaffung von Lernmitteln,

• Vorschläge für den Aufbau von Sammlungen sowie für die Einrichtung von Fachräumen und Werkstätten.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner